In den darauffolgenden Gesprächen mit dem Eigentümer und seiner Tochter wurde die Entscheidung getroffen, einem sympathischen jungen Paar den Zuschlag zu geben. Die beiden zeigten großes Interesse und waren von Anfang an begeistert von der Idee, dieses Haus zu ihrem neuen Zuhause zu machen. Die Lage, die Raumaufteilung und der Garten waren genau das, was sie suchten.
Schnell wurden konkrete Gespräche zur Finanzierung aufgenommen, und die Käufer wählten ein Kreditangebot. Doch hier zeigte sich eine der Herausforderungen, die im Immobilienverkauf mit älteren Eigentümern und deren Betreuung entstehen können: Die Zustimmung des Betreuungsgerichts war erforderlich, da der Eigentümer unter rechtlicher Betreuung stand. Diese Situation stellt eine Hürde dar, die nicht alle Berater in ihren Finanzierungsplänen berücksichtigen, jedoch absolut notwendig ist, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Genehmigung durch das Betreuungsgericht kann einige Wochen bis Monate dauern, je nach individueller Situation und den jeweiligen gerichtlichen Verfahren. Dies führt jedoch oft zu einem Konflikt mit den Bedingungen vieler Kreditverträge, die üblicherweise eine Frist für den Abruf der Darlehensmittel von etwa drei Monaten beinhalten. Wird diese Frist überschritten, fallen Bereitstellungszinsen an – eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Käufer, die oft vermeidbar ist, wenn man auf die Besonderheiten bei Betreuungsfällen achtet.
Unser Team war sich dieser Problematik bewusst und klärte die Käufer darüber auf, dass sie die Kreditbedingungen sorgfältig prüfen sollten. Mit dieser Information entschieden sich die Käufer, den Kreditvertrag zu widerrufen und sich von einem unserer Finanzierungsexperten bei der Wüstenrot Bausparkasse neu beraten zu lassen. Gemeinsam wurde ein passendes Finanzierungskonzept erarbeitet, das den besonderen Anforderungen gerecht wurde. Diese Lösung ermöglichte es dem Käuferpaar, ohne die Sorge um zusätzliche Zinsen die weiteren Schritte zu planen.