Heizkörper mit Thermostat unter einer Fensterbank

Energieausweis –
Fachkompetenz schlägt Bauchgefühl

Der Energieausweis beim Verkauf

Wer verkauft, braucht einen Energieausweis. Das ist Pflicht, und die meisten erledigen sie so, wie man eine Pflicht erledigt: schnell, günstig, online. Vierzig Euro, ein paar Angaben eingetippt, Dokument im Postfach. Haken dran.

Genau da wird es teuer.

Derselbe Ausweis, zwei Klassen Unterschied

Für ein Einfamilienhaus, Baujahr 1992, lagen uns zwei Energieausweise vor.
Der ältere war ein Verbrauchsausweis. Die Vorbesitzer hatten ihn selbst veranlasst – ein Ehepaar, das es gern warm mochte und entsprechend viel geheizt hat. Ergebnis: rund 185 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, Effizienzklasse F.
Der zweite war ein Bedarfsausweis, fachlich korrekt erstellt. Er bewertet nicht das Heizverhalten der Bewohner, sondern die Substanz des Gebäudes. Ergebnis: rund 126 Kilowattstunden, Effizienzklasse D.
Gleiches Haus. Gleiche Bausubstanz. Zwei Klassen besser – ohne dass ein einziger Cent in eine Sanierung geflossen wäre.
Der Grund ist einfach, aber kaum jemand kennt ihn: Ein Verbrauchsausweis bildet ab, wie die Vorbesitzer geheizt haben. Nicht, wie gut das Haus gebaut ist. Wer viel geheizt hat, vererbt dem Verkäufer eine schlechte Klasse. Wer im Winter verreist war, eine geschönte.
Und die Klasse steht in jedem Inserat. Sie ist das Erste, was ein Kaufinteressent sieht.

Wovon der Verbrauch wirklich abhängt

Im Ausweis steht eine Kennzahl. Dahinter stehen Heizung, Dämmung, Fenster und die Art, wie jemand wohnt — und genau darüber fragt ein Käufer.

Welchen Ausweis brauchen Sie?

Ob für Ihr Haus ein Verbrauchsausweis zulässig ist oder nur ein Bedarfsausweis in Frage kommt, hängt an wenigen Punkten – aber nicht an denen, die man vermutet. Die folgenden Fragen führen Sie hindurch.

Wenn Sie lieber etwas in der Hand haben: Dieselben Fragen stehen auch auf Papier, in unserer Checkliste zum Energieausweis – dazu, was Sie für den einen und was für den anderen Ausweis zusammensuchen müssen.

Frage 1
Ist das Gebäude ein Neubau oder steht es schon?
Neubau heißt: gerade fertiggestellt oder kurz vor der Fertigstellung.
Bitte wählen Sie eine Antwort.

Was Ihnen der günstige Ausweis nicht mitliefert

Kaum ein Thema verunsichert den Immobilienmarkt so wie der energetische Zustand. Kaufinteressenten rechnen den Preis herunter – oft mit Argumenten, die plausibel klingen und die kaum ein Verkäufer entkräften kann. „Da muss ja die ganze Heizung raus“, „die Fenster sind alle nicht mehr zeitgemäß“, „das kostet mich später ein Vermögen“. Und schon steht ein Preisnachlass im Raum, der mit der Realität wenig zu tun hat.

Umgekehrt sind viele Eigentümer selbst unsicher. Ist Klasse D ein Problem? Muss ich vor dem Verkauf noch sanieren? Was genau steht da eigentlich in diesem Dokument?

Diese Unsicherheit ist der beste Verbündete eines Käufers, der den Preis drücken möchte.

Ein Energieausweis aus einem Online-Portal liefert eine Zahl – aber niemanden, der erklärt, was sie bedeutet. Sie haben dann ein Dokument, aber kein Argument. Und wenn Sie selbst verkaufen, sitzen Sie in genau dem Moment allein am Tisch, in dem es darauf ankommt.

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen

„Energieberater“ darf sich in Deutschland jeder nennen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt – es gibt keine Prüfung, keine Kammer, keine Zulassung, die dahinterstehen müsste.

Entscheidend ist deshalb nicht, wie jemand sich nennt, sondern was er tatsächlich darf.

Ines van Genabith ist eingetragene Energie-Effizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes – Experten-Nummer EB783406, öffentlich nachprüfbar – und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet. Damit darf sie Fördermittel des Bundes beantragen und ist nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher GEG) berechtigt, Energieausweise auszustellen.

Das ist mehr, als es klingt: Die Ausstellungsberechtigung hängt gesetzlich an einer Person, nicht an einer Firma. Ein Unternehmen kann sie gar nicht haben. Es braucht einen Menschen, der den Ausweis rechnet und unterschreibt.

Genau das ist der Unterschied zu einem bestellten Dokument: Es gibt jemanden, der es erstellt hat, es erklären kann – und dafür geradesteht.

Angesehen, nicht abgefragt

Für einen Verbrauchsausweis reichen drei Jahresabrechnungen. Für einen Bedarfsausweis muss jemand in den Heizungsraum und die Bauteile aufnehmen.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Ein Energieausweis ist das eine. Ihn im Gespräch verteidigen zu können, ist das andere. Christoph van Genabith ist Geprüfter EnergieWert-Experte (Sprengnetter Akademie) – er bringt die energetische Einordnung dort ein, wo sie über Geld entscheidet: in der Preisverhandlung.

Wir ordnen ehrlich ein, was der energetische Zustand für den Wert bedeutet: wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, und wo ein Käufer einfach nur den Preis drücken möchte. Wir reden Ihre Immobilie nicht schön – aber wir lassen sie auch nicht kleinreden.

Und wir sagen Ihnen vorher, welcher Ausweistyp für Ihr Haus zulässig ist und welcher Ihnen das fairere Ergebnis bringt. Manchmal ist das der aufwendigere. Der Fall oben zeigt, warum sich das rechnen kann.

Auch wenn Sie selbst verkaufen möchten

Sie brauchen den Energieausweis für Ihr Inserat – die Angaben daraus sind in Immobilienanzeigen Pflicht, und zwar vollständig: Art des Ausweises, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Fehlt etwas davon, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Wir stellen Ihnen den Ausweis aus, ohne dass Sie uns beauftragen müssen. Sie bekommen von uns kein Verkaufsangebot hinterhergeschickt.

Wenn es klappt: Glückwunsch. Wenn Sie irgendwann merken, dass Sie Unterstützung möchten – dann kennen Sie uns schon.

Was wir Privatverkäufern sonst noch zuarbeiten

Wer diese Leistung erbringt

Den Energieausweis stellt Ines van Genabith aus – nicht über Wüstenrot Immobilien, sondern über die Kilowatt Energieberatung GmbH, ihr zweites Unternehmen. Vertragspartner und Rechnungssteller ist die Kilowatt Energieberatung GmbH.

Der Grund ist derselbe wie beim Aufmaß: Wir wollen diese Leistung auch dann anbieten können, wenn Sie gar nicht über uns verkaufen.

Preise

Verbrauchsausweis

99 € inklusive Mehrwertsteuer, Verbrauchsdaten stellen Sie bereit

Bedarfsausweis

499 € inklusive Mehrwertsteuer, ohne Verbrauchsdaten möglich

Welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist, klären wir vorab – das kostet nichts. Vertragspartner und Rechnungssteller ist die Kilowatt Energieberatung GmbH.

Sie brauchen einen Energieausweis, oder Ihr alter ist abgelaufen? Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen zuerst, welcher Ausweis für Ihr Haus der richtige ist.

Das ist keine lange Diskussion – aber sie entscheidet manchmal über zwei Effizienzklassen.

Geschrieben von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026

Energieausweis anfragen Right-open Right-open