Person am Tisch über einem Formular, von hinten aufgenommen

Sie möchten selbst verkaufen?
Machen Sie.

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Immobilie privat verkaufen – ohne Makler

Es gibt keine Pflicht, einen Makler zu beauftragen. Manche Eigentümer wollen ihre Immobilie selbst verkaufen: weil sie den Käufer schon kennen, weil sie die Provision sparen möchten, weil sie es sich zutrauen. Oder einfach, weil es ihr Haus ist und sie das selbst regeln wollen. Alle diese Gründe sind gut.

Wir verdienen unser Geld mit Verkäufen, die über uns laufen – deshalb erwarten Sie an dieser Stelle vermutlich, dass wir Ihnen erklären, warum das keine gute Idee ist. Tun wir nicht.

Manche Eigentümer bringen für einen Verkauf mehr mit als andere. Sie haben beruflich mit Immobilien, Bau oder Finanzierung zu tun. Sie haben schon einmal verkauft. Oder sie gehören zu den Menschen, die sich in eine Sache einarbeiten, bevor sie sie angehen. Was ihnen fehlt, ist selten der Rat – es sind Unterlagen, an die man als Privatperson schwerer herankommt als wir.

Genau dabei können wir helfen.

Vier Dinge, die Sie ohnehin brauchen

Ob Sie mit Makler verkaufen oder ohne – die Unterlagen sind dieselben. Die Bank Ihres Käufers fragt in beiden Fällen danach. Diese vier stellen wir Ihnen zur Verfügung, ohne dass Sie uns beauftragen müssen.

Warum Bruttogrundfläche und nicht Wohnfläche? Die Bruttogrundfläche ist das, was wir aufmessen: alle Geschosse, nach Außenmaßen. Die Wohnfläche ist erst das Ergebnis der Berechnung – unter Dachschrägen zählen Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe nur zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Eine Dachgeschosswohnung mit 50 m² Wohnfläche kann deshalb erheblich mehr Bruttogrundfläche haben. Wie viel es bei Ihnen ist, sehen wir vor Ort – vorher lässt sich das nicht seriös sagen.

Jede Leistung wird einzeln berechnet. Keine Pakete, keine Mindestabnahme.

Beraten dürfen wir Sie nicht. Und das ist gut so.

Was wir Ihnen nicht verkaufen: Beratung zum Kaufvertrag, zu Gewährleistung, zu Ihren Rechten und Pflichten als Verkäufer.
Nicht aus Bequemlichkeit. Rechtsberatung ist in Deutschland Anwälten vorbehalten, und Makler dürfen sie nicht gegen Honorar erbringen. Wer Ihnen das trotzdem anbietet, geht ein Risiko ein – und im Zweifel tragen Sie es mit.
Für Ihren Kaufvertrag ist der Notar zuständig. Er ist zur Belehrung beider Seiten verpflichtet, und er kostet Sie nichts extra, weil seine Gebühren ohnehin anfallen. Nutzen Sie ihn. Und wenn es komplizierter wird – Erbengemeinschaft, Scheidung, Nießbrauch –, sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie unterschreiben.
Wir sagen Ihnen gern, wann wir an Ihrer Stelle einen dazuholen würden. Das ist keine Rechtsberatung, das ist Erfahrung.

Die Fehler beim Privatverkauf sind immer dieselben – und alle vermeidbar.

Deshalb laden wir regelmäßig Eigentümer zu einem Informationsabend ein: „Chancen und Risiken des privaten Immobilienverkaufs“.

Zwei Stunden, in denen wir durchgehen, was beim Verkauf ohne Makler auf Sie zukommt – wo die üblichen Fehler passieren, welche Unterlagen wann gebraucht werden, worauf Käufer und deren Banken achten, und an welchen Stellen es sich lohnt, jemanden dazuzuholen.

Wenn Sie mit dem Vorsatz kommen, anschließend allein zu verkaufen, sind Sie richtig. Und ja: Wir melden uns nach dem Abend einmal bei Ihnen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Wenn Sie dann sagen, dass Sie es selbst machen, war es das.

Die Teilnahme ist kostenfrei und unverbindlich. Die nächsten Termine

In eigener Sache: Warum wir Privatverkäufern überhaupt zuarbeiten

Die Frage ist berechtigt. Ein Makler, der Unterlagen für Verkäufe liefert, die ohne ihn stattfinden – warum sollte er das tun?
Zwei Gründe, beide ehrlich.
Der erste, wir leben hier, wir arbeiten hier, wir verdienen unser Geld hier. Wer im Hegau, am Bodensee, im Kreis Tuttlingen oder im Schwarzwald-Baar-Kreis sein Haus verkauft, ist unser Nachbar – auch dann, wenn er es allein macht. Es gibt für uns keinen Grund, jemandem eine Wohnflächenberechnung zu verweigern, nur weil er kein Mandat vergibt.
Der zweite ist eigennützig, und wir sagen ihn genauso deutlich: Wir hoffen, dass Sie uns dabei kennenlernen. Ein Privatverkauf läuft oft gut. Manchmal stößt man an eine Grenze – bei der Preisverhandlung, bei einem Interessenten, der abspringt, bei einer Konstellation, die komplizierter ist als gedacht. Wenn Sie dann entscheiden, doch einen Makler zu beauftragen, würden wir uns freuen, wenn Sie an uns denken. Weil Sie dann schon wissen, wie wir arbeiten.
Damit das klar ist:

  • Die Leistungen werden separat vergütet. Sie sind keine Maklerleistung.
  • Mit der Bezahlung ist die Sache erledigt. Sie schulden uns darüber hinaus nichts.
  • Wir werden nicht versuchen, Ihnen den Privatverkauf auszureden. Wenn Sie ihn allein durchziehen: Glückwunsch, ehrlich gemeint.

Wenn wir von Ehrlichkeit reden, gehört dieser Absatz dazu.

Wo es in der Praxis hakt, haben wir auf drei Seiten gesammelt: Privatverkauf – woran es scheitert. Nicht, warum das keine gute Idee wäre, sondern die Stellen, an denen jemand etwas nicht wusste, das man vorher hätte wissen können.

Falls Sie es sich anders überlegen: ein Anruf reicht

Wenn Sie irgendwann merken, dass Sie es doch nicht allein machen möchten – melden Sie sich einfach. Wir fangen dann nicht bei null an, weil wir Ihre Immobilie und Ihre Unterlagen schon kennen.
Und falls Sie sich für einen anderen Makler entscheiden: Die Unterlagen, die Sie bei uns gekauft haben, gehören Ihnen. Nehmen Sie sie mit.

Sagen Sie uns, um welche Immobilie es geht und wo Sie gerade stehen. Wir sagen Ihnen, was wir beitragen können – und was nicht.

Was Sie daraus machen, bleibt Ihre Sache.

Geschrieben von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026

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