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Baulicher Abschluss

Baulicher Abschluss – Die Grenze einer Fläche, wenn keine Wand da ist – beim Balkon das Geländer, bei der Terrasse das Ende des festen Belags.

Wo die Fläche aufhört, wenn keine Wand da ist

Bei Balkonen, Loggien und Terrassen gibt es keine Wand, an der man das Maßband anlegen kann. Gemessen wird deshalb bis zum baulichen Abschluss: beim Balkon bis zur Innenkante des Geländers oder der Brüstung, bei der Terrasse bis dorthin, wo der feste Belag endet. Der Rasen dahinter zählt nicht mehr mit, auch wenn er noch zur Wohnung gehört.

Verwandte Begriffe

Brüstung · Bekleidung · Wohnflächenverordnung

Ausführlich erklärt

Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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