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Ausschlagung

Ausschlagung – Die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Frist: in der Regel sechs Wochen.

Sechs Wochen, und sie laufen schnell

Die Frist beginnt, sobald man vom Erbfall und vom eigenen Erbrecht weiß. Sie ist kurz, und wer sie verstreichen lässt, hat angenommen – mitsamt den Schulden. Erklärt wird die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder notariell beurkundet.

Bei einer überschuldeten Immobilie ist das ein ernsthaftes Thema. Es gehört in dieser Frist zur Notarin oder zum Fachanwalt, nicht ins Nachdenken.

Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Nachlassgericht · Nachlass · Gesetzliche Erbfolge

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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