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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft – Der gesetzliche Güterstand von Eheleuten ohne Ehevertrag. Er erhöht den gesetzlichen Erbteil des Ehegatten um ein Viertel.

Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Gesetzliche Erbfolge · Pflichtteil · Abkömmlinge

Ausführlich erklärt

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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