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Baulicher Abschluss
Baulicher Abschluss – Die Grenze einer Fläche, wenn keine Wand da ist – beim Balkon das Geländer, bei der Terrasse das Ende des festen Belags.
Wo die Fläche aufhört, wenn keine Wand da ist
Bei Balkonen, Loggien und Terrassen gibt es keine Wand, an der man das Maßband anlegen kann. Gemessen wird deshalb bis zum baulichen Abschluss: beim Balkon bis zur Innenkante des Geländers oder der Brüstung, bei der Terrasse bis dorthin, wo der feste Belag endet. Der Rasen dahinter zählt nicht mehr mit, auch wenn er noch zur Wohnung gehört.
Verwandte Begriffe
Brüstung · Bekleidung · Wohnflächenverordnung
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.