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Betriebskosten
Betriebskosten – Die laufenden Kosten eines Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Was dazugehört, steht in der Betriebskostenverordnung.
Umlagefähig ist nicht alles
Die Betriebskostenverordnung zählt abschließend auf, was umgelegt werden darf: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister, Gartenpflege und einiges mehr.
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltung – also genau die beiden Posten, die bei einer Eigentumswohnung im Hausgeld stecken. Deshalb ist das Hausgeld nie gleich den umlagefähigen Nebenkosten.
Verwandte Begriffe
Hausgeld · Nebenkosten · Wirtschaftsplan · Erhaltungsrücklage
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.