Erbschein
Erbschein – Die Urkunde des Nachlassgerichts, die bescheinigt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil.
Wann er gebraucht wird – und wann nicht
Ohne Erbschein lässt sich eine geerbte Immobilie in der Regel nicht verkaufen und nicht im Grundbuch umschreiben. Es gibt aber eine Ausnahme: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift vor, akzeptieren Grundbuchamt und Banken das meistens anstelle des Erbscheins.
Der Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert und dauert je nach Gericht Wochen bis Monate. Wer ein notarielles Testament hat, spart sich beides – das ist einer der praktischen Gründe dafür.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Nachlassgericht · Eröffnungsniederschrift · Grundbuchberichtigung · Erbvertrag
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.