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Grundschuldbrief
Grundschuldbrief – Eine Urkunde, die zusätzlich zur Eintragung ausgestellt sein kann. Wenn es einen gibt, muss er beim Notar im Original vorliegen.
Verwandte Begriffe
Aufgebotsverfahren · Grundschuld · Löschungsbewilligung
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.