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Teilungsversteigerung
Teilungsversteigerung – Die Versteigerung eines Hauses auf Antrag eines Miterben, wenn sich die Erben nicht einigen.
Das letzte Mittel, und das teuerste
Jeder Miterbe kann sie beantragen, und niemand kann sie verhindern. Das Verfahren dauert in der Regel ein bis zwei Jahre, das Haus steht so lange leer, und der Erlös liegt fast immer unter dem, was ein freier Verkauf gebracht hätte. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt.
In unserer Erfahrung ist die Teilungsversteigerung öfter Druckmittel als Ziel. Sobald ein belastbarer Wert auf dem Tisch liegt, einigen sich die meisten Erbengemeinschaften doch.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Erbengemeinschaft · Nachlass · Verkehrswert
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.