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Zweckerklärung

Zweckerklärung – Die Vereinbarung, welche Forderungen die Grundschuld sichert. Eine weite sichert alles, auch den Dispo; eine enge nur das eine Darlehen.

Das unscheinbare Blatt bei der Grundschuldbestellung

Die Zweckerklärung entscheidet, wofür die Grundschuld haftet. Bei einer weiten Zweckerklärung sichert sie alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Bank – auch den Dispositionskredit oder ein Autodarlehen. Bei einer engen nur das eine Immobiliendarlehen.

Das Blatt wird meist unterschrieben, ohne dass jemand darüber spricht. Es ist aber der Punkt, an dem sich entscheidet, wie weit die Sicherheit reicht.

Wir dürfen und wollen nicht zur Finanzierung beraten. Hier steht, was der Begriff bedeutet. Was er für Ihr Vorhaben bedeutet, sagt Ihnen Ihre Bank.

Verwandte Begriffe

Grundschuld · Löschungsbewilligung · Rang

Ausführlich erklärt

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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