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Verkehrssitte

Verkehrssitte – Eine an einem Ort tatsächlich einheitlich geübte Praxis. Im Mietrecht kann sie eine andere Berechnungsart begründen.

Wann die Ortsüblichkeit den Maßstab verschiebt

Die Wohnflächenverordnung ist außerhalb des geförderten Wohnungsbaus nicht zwingend. Haben die Beteiligten nichts vereinbart, kann eine am Ort tatsächlich einheitlich geübte Praxis den Maßstab vorgeben – das ist die Verkehrssitte.

Darauf zu bauen ist unsicher, weil sie im Streitfall bewiesen werden muss. Wer es genau haben will, vereinbart die Regel ausdrücklich.

Verwandte Begriffe

Wohnflächenverordnung · DIN 283 · Beschaffenheitsvereinbarung

Ausführlich erklärt

Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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