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Wohnflächenverordnung
Wohnflächenverordnung – Die Verordnung, die seit 2004 regelt, was zur Wohnfläche gehört und wie gerechnet wird. Pflicht ist sie nur im geförderten Wohnungsbau – Maßstab ist sie überall.
Die Regel, nach der in der Praxis gerechnet wird
Die Wohnflächenverordnung zählt Flächen unter einem Meter Höhe gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und darüber voll. Balkone, Loggien und Terrassen gehen in der Regel zu einem Viertel ein, höchstens zur Hälfte. Keller, Dachboden, Garage und Heizraum zählen nicht.
Verpflichtend ist sie nur im geförderten Wohnungsbau. Weil sich Gerichte und Gutachter aber an ihr orientieren, ist sie überall der Maßstab, an dem eine Flächenangabe gemessen wird.
Verwandte Begriffe
Zweite Berechnungsverordnung · DIN 277 · DIN 283 · Kniestock · Zubehörraum
Ausführlich erklärt
Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften
Dazu passt bei uns
Wohnflächenberechnung / Aufmaß
Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.