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Zweite Berechnungsverordnung

Zweite Berechnungsverordnung – Die Vorgängerin bis Ende 2003. Sie erlaubte unter anderem, Balkone zur Hälfte anzusetzen und beim Einfamilienhaus bis zu zehn Prozent abzuziehen.

Warum alte Flächenangaben abweichen

Bis Ende 2003 wurde nach der Zweiten Berechnungsverordnung gerechnet. Sie setzte Balkone großzügiger an und erlaubte beim Einfamilienhaus einen pauschalen Abschlag. Eine Fläche aus einem Vertrag von 1995 lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres mit einer heutigen vergleichen.

Wer eine alte Angabe im Exposé wiederholt, übernimmt eine Rechnung, die er nicht selbst geprüft hat. Bei älteren Häusern lohnt sich das Nachmessen fast immer.

Verwandte Begriffe

Wohnflächenverordnung · DIN 283 · Beschaffenheitsvereinbarung

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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