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Familienheim
Familienheim – Die selbst bewohnte Wohnung oder das selbst bewohnte Haus. Das Steuerrecht kann es unter Bedingungen begünstigen.
Die Begünstigung hängt an Bedingungen
Erben Kinder das selbst bewohnte Haus der Eltern, kann es unter Bedingungen steuerfrei bleiben – unter anderem, wenn sie unverzüglich selbst einziehen und zehn Jahre dort wohnen bleiben, und bei Kindern nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wird vorher verkauft oder vermietet, entfällt die Begünstigung rückwirkend.
Ob das im Einzelfall greift, entscheidet die Steuerberatung, nicht wir. Für uns ist wichtig: Diese Frage gehört geklärt, bevor über einen Verkauf entschieden wird.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Nachlass · Wohnungsrecht · Übergabevertrag
Ausführlich erklärt
Im Heft „Das Haus in der Familie weitergeben“, kostenlos als PDF. Zu den Heften
Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.