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Übergabevertrag

Übergabevertrag – Der notarielle Vertrag, mit dem Eltern ihr Haus zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen.

Was üblicherweise hineingeschrieben wird

Ein Übergabevertrag regelt selten nur das Eigentum. Üblich sind ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch für die Eltern, Pflege- und Versorgungsregelungen, Gleichstellungsgelder für die Geschwister und Rückforderungsrechte für den Fall, dass etwas schiefgeht – Insolvenz, Scheidung, Vorversterben.

Wer das ohne diese Rückfallebenen macht, verschenkt Sicherheit. Beraten wird das von der Notarin und, wegen der Zehnjahresfristen, mit der Steuerberatung zusammen.

Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Nießbrauch · Wohnungsrecht · Pflichtteilsergänzung · Familienheim

Ausführlich erklärt

Im Heft „Das Haus in der Familie weitergeben“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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