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Pflichtteil

Pflichtteil – Der Mindestanteil, den enge Angehörige auch dann bekommen, wenn sie enterbt sind. Er ist ein Anspruch auf Geld.

Ein Geldanspruch, kein Anteil am Haus

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich gegen die Erben – nicht gegen das Haus. Wer ihn geltend macht, wird nicht Miteigentümer, sondern verlangt Geld. Genau das ist das Problem: Das Vermögen steckt in der Immobilie, und der Anspruch ist in bar zu erfüllen.

Deshalb wird ein geerbtes Haus manchmal verkauft, obwohl niemand verkaufen wollte. Wer das vermeiden will, regelt es zu Lebzeiten.

Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Pflichtteilsergänzung · Gesetzliche Erbfolge · Berliner Testament · Abkömmlinge

Ausführlich erklärt

Im Heft „Das Haus in der Familie weitergeben“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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