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Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung – Der Ausgleich für Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall.

Warum Schenken die Frist nicht sofort beendet

Wer zu Lebzeiten überträgt, um den Pflichtteil zu verringern, muss wissen: Die Schenkung wird zehn Jahre lang mitgerechnet, und zwar jedes Jahr um ein Zehntel weniger. Behält der Schenker ein Nießbrauchrecht, beginnt die Frist unter Umständen gar nicht zu laufen.

Das ist einer der Punkte, an denen gut gemeinte Übergabeverträge später Streit auslösen. Er gehört zur Notarin.

Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Pflichtteil · Übergabevertrag · Nießbrauch

Ausführlich erklärt

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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