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Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht – Eine Vollmacht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie erspart in der Regel eine Betreuung.
Mit Immobilie: beglaubigen lassen
Eine Vorsorgevollmacht auf einem Formular reicht für die Bank oft, für das Grundbuchamt nicht. Wer eine Immobilie hat, lässt sie notariell beurkunden oder zumindest beglaubigen – sonst kann der Bevollmächtigte im Ernstfall nicht verkaufen, und es bleibt doch nur die gerichtliche Betreuung.
Das ist der häufigste vermeidbare Fehler, der uns in dieser Sache begegnet.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Vollmacht über den Tod hinaus · Übergabevertrag
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.