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Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung – Die gerichtliche Verwertung einer Immobilie, wenn ein Gläubiger sein Geld nicht bekommt oder Miteigentümer sich nicht einigen.

Wie der Termin abläuft

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert durch ein Gutachten fest und bestimmt einen Termin. Im ersten Termin gelten zwei Grenzen: Unter fünf Zehnteln des Verkehrswerts darf kein Zuschlag erteilt werden, unter sieben Zehnteln kann ein Gläubiger den Zuschlag verhindern. In einem späteren Termin fallen diese Grenzen weg.

Deshalb bringt eine Versteigerung fast immer weniger als ein freier Verkauf – und dauert dabei länger. Wer sie kommen sieht, hat in der Regel noch Zeit, sie abzuwenden.

Läuft bereits ein Verfahren, gehört der Fall zur Anwältin. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Teilungsversteigerung · Verkehrswert · Grundschuld · Rang

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Geerbte Immobilie verkaufen

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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