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Nießbrauch

Nießbrauch – Das Recht, eine Immobilie zu nutzen und die Erträge zu behalten, etwa die Miete – obwohl sie einem anderen gehört.

Was er beim Verkauf bedeutet

Ein Nießbrauch steht in Abteilung II des Grundbuchs und geht einem Käufer vor. Eine Immobilie mit Nießbrauch lässt sich verkaufen, aber nur mit deutlichem Abschlag – der Käufer bekommt Eigentum ohne Nutzung. Wie groß der Abschlag ist, hängt vom Alter des Berechtigten und vom Mietwert ab.

Im Regelfall wird deshalb vor dem Verkauf über eine Löschung gegen Ausgleich verhandelt. Der Berechtigte muss zustimmen; zwingen lässt er sich nicht.

Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.

Verwandte Begriffe

Wohnungsrecht · Löschungserleichterung · Übergabevertrag · Grundbuch

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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