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Baulast

Baulast – Eine Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, die auf dem Grundstück liegt – zum Beispiel ein Wegerecht für den Nachbarn oder die Pflicht, einen Teil unbebaut zu lassen. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Die Last, die im Grundbuch nicht auftaucht

Wer nur ins Grundbuch schaut, sieht Baulasten nicht. Sie stehen im Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde, und dort muss man sie eigens abfragen. Eine Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulast kann darüber entscheiden, ob ein Nachbargrundstück überhaupt bebaubar ist – und damit über den Wert.

In Baden-Württemberg gibt es das Baulastenverzeichnis; der Auszug ist schnell zu bekommen und gehört in jede Verkaufsvorbereitung.

Verwandte Begriffe

Grundbuch · Baurechtsbehörde · Flurkarte · Rang

Ausführlich erklärt

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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