Grundbuch
Grundbuch – Das öffentliche Register beim Amtsgericht. Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II Lasten wie Wege- und Wohnrechte, Abteilung III die Grundschulden.
Die drei Abteilungen, und worauf man in jeder achtet
Abteilung I sagt, wem das Grundstück gehört – bei Erbfällen steht dort oft noch der Verstorbene. Abteilung II enthält die Lasten: Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht, Vorkaufsrecht. Abteilung III die Grundschulden, auch längst getilgte.
Der Auszug muss aktuell sein; Banken und Notare akzeptieren in der Regel keinen, der älter als ein paar Monate ist. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist.
Verwandte Begriffe
Grundschuld · Rang · Löschungsbewilligung · Baulast · Wohnungsrecht
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.