Marktwert
Marktwert – Dasselbe wie der Verkehrswert. Das Baugesetzbuch nennt beide Begriffe in einem Atemzug.
Ein Wort, zwei Namen
§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert und setzt den Marktwert ausdrücklich gleich. Wer „Marktwert“ sagt, meint also den Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Nicht dasselbe ist der Beleihungswert, mit dem die Bank rechnet – der liegt bewusst darunter.
Verwandte Begriffe
Verkehrswert · Beleihungswert · Bodenwert
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.