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Miteigentumsanteil

Miteigentumsanteil – Der Bruchteil am gemeinsamen Grundstück, der zu einer Eigentumswohnung gehört. Nach ihm werden die Kosten der Gemeinschaft verteilt.

Warum der Anteil nicht der Wohnfläche entsprechen muss

Der Miteigentumsanteil steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch. Er ist einmal festgelegt worden und wird nicht automatisch angepasst, wenn sich Wohnflächen später ändern – etwa durch einen Dachausbau. Deshalb kommt es vor, dass eine kleinere Wohnung mehr Hausgeld zahlt als eine größere.

Für Kaufinteressenten ist der Anteil die Zahl, aus der sich Hausgeld und Stimmgewicht ergeben. Er gehört ins Exposé.

Verwandte Begriffe

Teilungserklärung · Hausgeld · Wirtschaftsplan · Sonderumlage

Ausführlich erklärt

Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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