Welche Unterlagen braucht Ihr Verkauf?
Drei müssen Sie selbst haben. Den Rest holen wir.
Wir beschaffen die Unterlagen für Ihren Verkauf
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenauskunft, Bauakte, die Papiere der Hausverwaltung, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Energieausweis. Sie unterschreiben eine Vollmacht, wir gehen an die Ämter, an die Verwaltung, an Versorger und Versicherung. Was es noch nicht gibt, erstellen wir selbst.
Auch dann, wenn Sie ohne Makler verkaufen. Die Leistung hängt an keinem Auftrag und wird separat vergütet.
Unterlagen beschaffen lassen ›
Käufer gefunden, Preis verhandelt, Notartermin in Sicht – und dann fragt die Bank des Käufers nach der Wohnflächenberechnung. Oder nach dem Energieausweis. Oder nach einem aktuellen Grundbuchauszug. Jetzt beginnt die Suche im Ordner auf dem Dachboden. Und wenn dort nichts liegt oder die Unterlagen dreißig Jahre alt sind, verschiebt sich der Termin – manchmal um Wochen.
Die Unterlagen sind der unspektakulärste Teil eines Verkaufs. Und der Teil, an dem es am häufigsten hängt.
Was verlangt wird – und wer es besorgt
Das ist keine allgemeine Liste aus dem Internet, sondern unsere eigene – dieselbe, die wir für jede Immobilie abarbeiten, die wir vermarkten.
- Personalausweis und Steuer-Identifikationsnummer der Verkäufer (braucht der Notar)
- Grundbuchauszug
- Lageplan
- Bemaßte Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Ansichten und Schnitte
- Energieausweis
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Nachweis der Gebäudeversicherung
- Belege über Modernisierungen – Heizung, Fenster, Dach, Bad
- Grundsteuerbescheid
- Wasserkosten
- Stromkosten
- Heizkosten
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
- Verwaltervertrag
- Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre
- Wirtschaftspläne der letzten zwei Jahre
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
Die letzten drei verlangt niemand von Ihnen. Sie entscheiden trotzdem darüber, wie viele Anfragen Sie bekommen.
Klingt nach viel. Ist es auch. Aber das meiste davon müssen Sie nicht selbst holen.
Drei Dinge kann Ihnen niemand abnehmen: Ihren Personalausweis und Ihre Steuer-Identifikationsnummer, die Belege über Modernisierungen, die Sie beauftragt haben, und – falls Sie geerbt haben – den Erbschein oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Alles andere ist beschaffbar. Mit einer Vollmacht von Ihnen gehen wir an die Ämter, an die Hausverwaltung, an Versorger und Versicherung. Und was es noch gar nicht gibt, erstellen wir selbst.
Zum Abhaken gibt es die Liste auch auf Papier: Unterlagen für den Verkauf, einmal fürs Haus und einmal für die Eigentumswohnung – mit dem Hinweis, wo Sie jede einzelne bekommen.
Was wir für Sie beschaffen
Und zwar unabhängig davon, ob Sie mit uns verkaufen.
Beim Amt. Grundbuchauszug, Lageplan und Flurkarte, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Bauakte mit den Bauzeichnungen, bei einer Eigentumswohnung Teilungserklärung und Aufteilungsplan, dazu der Grundsteuerbescheid. Welches Amt wie lange braucht, ist von Landkreis zu Landkreis verschieden – wir machen das jede Woche und fragen früh genug an.
Bei der Hausverwaltung. Verwaltervertrag, Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre, Wirtschaftspläne der letzten zwei, Protokolle der Eigentümerversammlungen. Bei einer Eigentumswohnung sind das die Unterlagen, die keine Bank auslässt.
Bei Versorgern und Versicherung. Wasser, Strom, Heizung, Nachweis der Gebäudeversicherung.
Und was es noch nicht gibt, erstellen wir selbst:
Was das kostet, hängt davon ab, wie viel fehlt. Die Preise nennen wir Ihnen auf Anfrage – Leistung für Leistung, zusammen mit den Gebühren, die die Ämter dafür erheben. Erst danach entscheiden Sie.
Aufmaß, Wohnflächenberechnung und Energieausweis laufen nicht über Wüstenrot Immobilien, sondern über die Kilowatt Energieberatung GmbH, das zweite Unternehmen von Ines van Genabith. Warum das so ist und wer Ihre Rechnung stellt, steht auf der jeweiligen Seite.
Warum wir Privatverkäufern zuarbeiten
Die Frage ist berechtigt. Ein Makler, der Unterlagen für Verkäufe liefert, die ohne ihn stattfinden – warum sollte er das tun?
Zwei Gründe, beide ehrlich.
Der erste: Wir leben hier, wir arbeiten hier, wir verdienen unser Geld hier. Wer im Hegau, am Bodensee, im Kreis Tuttlingen oder im Schwarzwald-Baar-Kreis sein Haus verkauft, ist unser Nachbar – auch dann, wenn er es allein macht. Es gibt für uns keinen Grund, jemandem eine Wohnflächenberechnung zu verweigern, nur weil er kein Mandat vergibt.
Der zweite ist eigennützig, und wir sagen ihn genauso deutlich: Wir hoffen, dass Sie uns dabei kennenlernen. Ein Privatverkauf läuft oft gut. Manchmal stößt man aber an eine Grenze – bei der Preisverhandlung, bei einem Interessenten, der plötzlich abspringt, bei der Abwicklung. Wenn Sie dann entscheiden, doch einen Makler zu beauftragen, würden wir uns freuen, wenn Sie an uns denken. Weil Sie dann schon wissen, wie wir arbeiten.
Damit das klar ist – drei Zusagen, an die Sie uns halten dürfen:
Sie wissen nicht, was Ihnen fehlt? Sagen Sie uns, um welche Immobilie es geht – die Adresse genügt. Wir gehen durch, was da ist und was noch gebraucht wird, und sagen Ihnen, was davon wir übernehmen.
Das kostet Sie ein Telefonat und spart Ihnen im Zweifel drei Wochen.
Geschrieben von Christoph van Genabith, Immobilienmakler (DIA), Verkaufsleiter Immobilien · Stand September 2026
