Wüstenrot Immobilien van Genabith - Immobilienbewertung in Singen, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Konstanz

Manchmal reicht eine Einschätzung nicht.
Dann braucht es ein Gutachten.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist kein längerer Bewertungsbericht, sondern etwas anderes: eine vollständige Wertermittlung nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung – mit Angabe der Verfahren, der Datengrundlagen und aller Annahmen, nachprüfbar von jemandem, der nicht dabei war.

Gebraucht wird es dort, wo eine Zahl nicht nur überzeugen, sondern standhalten muss: gegenüber Miterben, gegenüber einer Bank, gegenüber der Gegenseite in einer Auseinandersetzung.

Wer diesen Nachweis nicht braucht, ist mit der Bewertung vor Ort besser bedient – und zahlt einen Bruchteil davon.

Brauchen Sie wirklich ein Gutachten?

Die Bewertung vor Ort reicht, wenn

  • Sie den Wert für sich selbst kennen möchten
  • Sie einen Verkauf vorbereiten
  • Sie mit Ihrer Bank über eine Finanzierung sprechen
  • Sie sich in der Familie einig sind und nur eine belastbare Zahl brauchen

Ein Gutachten brauchen Sie, wenn

  • eine Erbengemeinschaft sich über den Wert nicht einig ist
  • Sie gegenüber Dritten nachweisen müssen, wie die Zahl entstanden ist
  • Sie die Zahl schriftlich begründen müssen und eine Einschätzung nicht genügt
  • eine Auseinandersetzung ansteht, in der jede Angabe belegt sein muss

Für welche Immobilien wir Gutachten erstellen

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser und für unbebaute Grundstücke. Das ist der Bereich, für den wir zertifiziert sind – und außerhalb davon erstellen wir keines.

Für Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und für Immobilien mit Rechten wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Erbbaurecht können wir Ihnen unsere Bewertung vor Ort anbieten: mit Ortstermin, vergleichbaren Verkäufen und einer begründeten Preisempfehlung. Sie ist kein Gutachten und ersetzt auch keines – für viele Fragen reicht sie trotzdem.

Und wenn es vor Gericht geht: Was ein Gericht als Beweis zulässt, entscheidet das Gericht. Häufig verlangt es einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder mindestens einen nach ISO zertifizierten. Klären Sie die Anforderungen deshalb vorher – über Ihre Anwältin oder direkt beim Gericht. Dann sagen wir Ihnen, ob wir sie erfüllen.

Was die Bewertung vor Ort umfasst

Was in einem Gutachten steht

Die Verfahren

Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert – welches angewandt wurde, warum, und wie die Ergebnisse zueinander stehen.

Der Ortstermin

Aufnahme von Zustand, Ausstattung und Besonderheiten, mit Fotodokumentation. Kein Gutachten ohne Ortstermin.

Die Flächen

Wir prüfen, ob Pläne und vorhandene Wohnflächenberechnung zum Gebäude passen. Wenn ja, rechnen wir damit. Wenn nicht oder wenn sie fehlen, muss aufgemessen werden.

Die Datengrundlage

Bodenrichtwerte, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze, Baupreisindizes – jeweils mit Quelle und Stichtag.

Die Herleitung

Jede Zahl mit dem Weg dorthin. Das ist der Unterschied zu einer Einschätzung: Ein Dritter kann die Rechnung nachvollziehen.

Die Anlagen

Auszüge, Pläne, Fotos, Berechnungen. Sie bekommen das Gutachten gebunden und als PDF.

Eine der Grundlagen

Bodenrichtwert, Kaufpreissammlung, Lageplan, Luftbild. Jede Zahl im Gutachten hat eine Quelle, und die steht in den Anlagen.

Was es kostet

Wir rechnen nach der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) ab, Fassung September 2025. Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert.

Verkehrswert 250.000 €

2.547 € inklusive Mehrwertsteuer

Verkehrswert 500.000 €

3.439 € inklusive Mehrwertsteuer

Verkehrswert 1.000.000 €

4.653 € inklusive Mehrwertsteuer

Zwischenwerte werden nach der Richtlinie interpoliert.

Dazu kommen Nebenkosten und Auslagen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen: Fahrt und Zeitaufwand für Ortstermin und Datenbeschaffung nach den Sätzen der Richtlinie, dazu die Gebühren für Unterlagen, die wir beschaffen – Grundbuchauszug, Katasterunterlagen, Auskünfte aus Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster.

Zwei Dinge fließen in die Bewertung ein, gehören aber nicht zum Gutachten:

  • Der energetische Zustand. Er wirkt sich auf den Wert aus. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, wird einer gebraucht.
  • Die Wohnfläche. Gibt es Pläne und eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung, die zum Gebäude passen, rechnen wir damit. Fehlen sie oder passen sie nicht, ist ein Aufmaß nötig.

Beides können wir übernehmen: das Aufmaß im Rahmen unseres Unterlagenservice, den Energieausweis über die Kilowatt Energieberatung GmbH – ein eigenes Unternehmen von Ines van Genabith. Sie können beides genauso von einem anderen Anbieter erstellen lassen; für das Gutachten brauchen wir nur das Ergebnis.

Aufmaß und Wohnflächenberechnung
Energieausweis

So läuft es ab

1

Anfrage

Sie sagen uns, um welche Immobilie es geht und wofür das Gutachten gebraucht wird. Danach richtet sich der Umfang.

2

Unterlagen

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Baubeschreibung, Nachweise zu Modernisierungen. Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird, und holen vieles selbst ein.

3

Ortstermin

In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Beauftragung. Ein bis zwei Stunden, mit Aufmaß und Fotodokumentation.

4

Ausarbeitung

Das fertige Gutachten liegt innerhalb von zwei Wochen vor, sobald uns alle Unterlagen und Informationen vorliegen.

5

Übergabe

Sie bekommen das Gutachten gebunden und als PDF – und wir gehen es mit Ihnen durch, damit Sie es auch erklären können.

Wer das Gutachten erstellt

Das Gutachten erstellt Ines van Genabith, DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1. Zertifizierungsstelle ist die DEKRA Certification GmbH, Registrier-Nr. PC26413-00245, gültig bis 28.09.2029; danach wird erneut geprüft. Der Geltungsbereich umfasst unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern, jeweils ohne Rechte und Belastungen – genau die Immobilien, für die wir Gutachten erstellen.

Die Ausbildung dazu umfasste acht Module; Prüfungsleistung war ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Davor: Diplom-Betriebswirtin (VWA), Immobilienmaklerin mit Prüfung vor der IHK, dazu die Lizenzpartnerschaft für rechtssicheres Aufmaß nach Wohnflächenverordnung und DIN 277.

Die Daten dafür stammen aus den amtlichen Quellen: Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses. Dazu kommt die eigene Marktbeobachtung zwischen Hegau und Schwarzwald-Baar.

Alle Nachweise sind einzeln belegt und einsehbar.

Auszeichnungen und Weiterbildungen
Ines van Genabith

Sagen Sie uns, um welche Immobilie es geht und wofür Sie das Gutachten brauchen. Wenn ein Gutachten für Ihren Fall nicht nötig ist, sagen wir Ihnen das – und was stattdessen reicht.

Eine Zahl, die standhalten muss, braucht eine Herleitung, die jeder nachlesen kann.

Geschrieben von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026

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Wer unterschreibt

Ein Gutachten ist so viel wert wie der, der es unterschreibt

Erstellt und unterschrieben wird es von Ines van Genabith, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert). Nicht zugekauft, nicht weitergereicht.

Ihre Qualifikationen