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Erbbaurecht
Erbbaurecht – Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu haben. Das Gebäude gehört Ihnen, der Boden jemand anderem.
Worauf es beim Kauf ankommt
Ein Erbbaurecht wird für eine feste Laufzeit bestellt, üblich sind 60 bis 99 Jahre. Es steht im Grundbuch und bekommt ein eigenes Erbbaugrundbuch. Dafür zahlt man dem Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbbauzins.
Drei Dinge entscheiden über den Wert: die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses und was am Ende mit dem Gebäude geschieht. Bei kurzer Restlaufzeit finanzieren viele Banken nicht mehr – das ist in der Praxis der härtere Punkt als der Preis. Ausgeber sind bei uns meist Kirchen, Kommunen oder Stiftungen.
Was Ihr Erbbaurechtsvertrag im Einzelnen regelt, lesen Ihre Notarin oder Ihr Anwalt. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Erbbauzins · Grundbuch · Rang · Verkehrswert · Bodenwert
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.