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Bestandsschutz

Bestandsschutz – Was rechtmäßig gebaut oder genehmigt wurde, darf weiter so genutzt werden, auch wenn die Vorschriften seitdem strenger geworden sind.

Was Bestandsschutz trägt – und was nicht

Bestandsschutz setzt voraus, dass der Zustand einmal rechtmäßig war. Ein Dachgeschoss, das nie als Wohnraum genehmigt wurde, bekommt ihn nicht dadurch, dass es seit dreißig Jahren bewohnt wird. Und er endet, wenn die Nutzung geändert oder wesentlich umgebaut wird – dann gilt das heutige Recht.

Für den Verkauf heißt das: Die Frage ist nie „wie lange ist das schon so“, sondern „was steht in der Bauakte“.

Verwandte Begriffe

Nutzungsänderung · Baurechtsbehörde · Aufenthaltsraum

Ausführlich erklärt

Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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