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Aufenthaltsraum

Aufenthaltsraum – Ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist – wohnen, schlafen, essen, arbeiten. Was er dafür können muss, regelt die Landesbauordnung.

Warum der Begriff über den Wert mitentscheidet

Ob ein Raum ein Aufenthaltsraum ist, hängt nicht davon ab, wie er möbliert ist, sondern davon, ob er die Anforderungen der Landesbauordnung erfüllt – vor allem an Raumhöhe, Tageslicht und Lüftung. Ein ausgebauter Dachboden oder ein Kellerraum mit kleinem Fenster kann danach kein Aufenthaltsraum sein, auch wenn dort seit zwanzig Jahren jemand schläft.

Für den Verkauf ist das keine Spitzfindigkeit: Räume, die nicht als Aufenthaltsräume genehmigt sind, gehören nicht als Zimmer ins Exposé. Wer sie trotzdem mitzählt, verkauft eine Fläche, die die Baurechtsbehörde so nicht kennt.

Verwandte Begriffe

Nutzungsänderung · Lichte Höhe · Rettungsweg · Zubehörraum · Baurechtsbehörde

Ausführlich erklärt

Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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