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Nutzungsänderung

Nutzungsänderung – Wenn ein Raum künftig für etwas anderes genutzt wird als genehmigt – aus dem Lagerraum wird ein Kinderzimmer.

Der Antrag, den die meisten nicht auf dem Zettel haben

Eine Nutzungsänderung ist in der Regel genehmigungspflichtig, auch wenn kein Stein bewegt wird. Wer aus einer Scheune Wohnraum macht, aus einem Büro eine Wohnung oder aus dem Hobbyraum ein Schlafzimmer, braucht dafür die Baurechtsbehörde.

Beim Verkauf fällt das auf, spätestens wenn die Bank des Käufers die Bauakte sehen will. Dann fehlt die Fläche im Wertgutachten – oder der Käufer springt ab.

Verwandte Begriffe

Bestandsschutz · Baurechtsbehörde · Aufenthaltsraum · Notwendige Treppe

Ausführlich erklärt

Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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