Wissen › Glossar › Notwendige Treppe
Notwendige Treppe
Notwendige Treppe – Die Treppe, über die ein Geschoss erreicht und im Ernstfall verlassen wird. Einschubtreppen und Leitern zählen nicht dazu.
Warum die Treppe über den Ausbau entscheidet
Ein Dachgeschoss ohne notwendige Treppe ist baurechtlich kein Wohnraum, sondern Speicher – ganz gleich, wie gut es ausgebaut ist. Eine Einschubtreppe oder eine Raumspartreppe reicht dafür in der Regel nicht.
Das ist der Punkt, an dem viele Dachausbäue scheitern, die sonst genehmigungsfähig wären.
Verwandte Begriffe
Steigung · Aufenthaltsraum · Rettungsweg · Nutzungsänderung
Ausführlich erklärt
Im Heft „Was zur Wohnfläche zählt – und was nicht“, kostenlos als PDF. Zu den Heften
Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.