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Aufgebotsverfahren

Aufgebotsverfahren – Das Gerichtsverfahren, mit dem ein verlorener Grundschuldbrief für kraftlos erklärt wird. Es dauert Monate, und solange kann kein Kaufvertrag vollzogen werden.

Der Grund, warum ein Verkauf ein halbes Jahr liegen bleibt

Alte Grundschulden sind oft Briefgrundschulden. Ist der Brief nicht auffindbar – im Nachlass, im Bankschließfach, beim verstorbenen Vater –, kann die Grundschuld nicht gelöscht werden. Dann muss sie erst gerichtlich für kraftlos erklärt werden, und das dauert.

Deshalb gehört die Frage „gibt es einen Grundschuldbrief, und wo liegt er“ an den Anfang der Vorbereitung, nicht ans Ende.

Verwandte Begriffe

Grundschuldbrief · Grundschuld · Löschungsbewilligung · Grundbuch

Ausführlich erklärt

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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