Wissen › Glossar › Fälligkeitsmitteilung
Fälligkeitsmitteilung
Fälligkeitsmitteilung – Die Nachricht des Notars, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Käufer jetzt zahlen darf. Vorher fließt kein Geld.
Der Moment, in dem gezahlt wird
Vor der Fälligkeitsmitteilung muss einiges erledigt sein: die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Löschungsunterlagen für alte Grundschulden, Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde, gegebenenfalls Genehmigungen. Erst wenn all das vorliegt, schreibt der Notar, dass gezahlt werden darf.
Wer die Übergabe plant, plant sie ab diesem Zeitpunkt – nicht ab der Unterschrift. Zwischen beidem liegen erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen.
Verwandte Begriffe
Beurkundung · Löschungsbewilligung · Übergabeprotokoll · Grundbuch
Ausführlich erklärt
Im „Ratgeber für den privaten Immobilienverkauf“, kostenlos als PDF. Zu den Heften
Dazu passt bei uns
Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.