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Beurkundung

Beurkundung – Der Termin beim Notar, bei dem der Kaufvertrag vorgelesen und unterschrieben wird. Ohne ihn ist ein Immobilienverkauf in Deutschland nicht wirksam.

Was am Notartermin wirklich passiert

Der Notar liest den Vertrag vollständig vor – das ist keine Förmlichkeit, sondern Voraussetzung der Wirksamkeit. Verbraucher sollen den Entwurf vorher zwei Wochen zur Prüfung haben; diese Frist ist dazu da, dass man sie nutzt.

Mit der Unterschrift ist der Kaufpreis noch nicht fällig. Erst wenn der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen vorliegen, wird gezahlt.

Verwandte Begriffe

Fälligkeitsmitteilung · Sachmangel · Grundbuch · Übergabeprotokoll

Ausführlich erklärt

Im „Ratgeber für den privaten Immobilienverkauf“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

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Leitfaden Immobilienkauf

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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