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Löschungsbewilligung
Löschungsbewilligung – Die Erklärung der Bank, mit der eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.
Das Papier, das oft schon im Ordner liegt
Viele Verkäufer haben die Löschungsbewilligung längst bekommen – nach der letzten Rate, per Post, und dann abgeheftet. Wer sie hat, spart Wochen. Wer sie nicht hat, fordert sie bei der Bank an; das dauert in der Regel einige Wochen und kostet nichts.
Die Löschung selbst muss übrigens nicht immer sein: Manche Käufer übernehmen die Grundschuld, weil ihre eigene Bank sie weiterverwenden kann. Das spart Notar- und Grundbuchkosten und wird im Kaufvertrag geregelt.
Verwandte Begriffe
Grundschuld · Grundschuldbrief · Aufgebotsverfahren · Fälligkeitsmitteilung · Grundbuch
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.