Wissen › Glossar › Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung – Die Erklärung der Bank, mit der eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.

Das Papier, das oft schon im Ordner liegt

Viele Verkäufer haben die Löschungsbewilligung längst bekommen – nach der letzten Rate, per Post, und dann abgeheftet. Wer sie hat, spart Wochen. Wer sie nicht hat, fordert sie bei der Bank an; das dauert in der Regel einige Wochen und kostet nichts.

Die Löschung selbst muss übrigens nicht immer sein: Manche Käufer übernehmen die Grundschuld, weil ihre eigene Bank sie weiterverwenden kann. Das spart Notar- und Grundbuchkosten und wird im Kaufvertrag geregelt.

Verwandte Begriffe

Grundschuld · Grundschuldbrief · Aufgebotsverfahren · Fälligkeitsmitteilung · Grundbuch

Ausführlich erklärt

Im „Ratgeber für den privaten Immobilienverkauf“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.
Kundenkonto
Sie sind momenten nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet.
Bitte füllen