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Sonderumlage
Sonderumlage – Eine zusätzliche Zahlung, welche die Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht.
Wer zahlt, wenn mitten im Verkauf beschlossen wird
Wer eine beschlossene Sonderumlage schuldet, richtet sich nicht danach, wer gerade im Grundbuch steht, sondern nach der Fälligkeit und nach dem, was im Kaufvertrag vereinbart ist. Genau deshalb gehört die Frage in den Vertrag – und die Beschlusssammlung der Gemeinschaft in die Unterlagen.
Eine anstehende Fassaden- oder Dachsanierung ist kein Makel, den man verstecken muss. Verschwiegen wird sie aber schnell zum Streitpunkt.
Verwandte Begriffe
Hausgeld · Wirtschaftsplan · Teilungserklärung · Sachmangel
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.