Sachmangel
Sachmangel – Ein Fehler der Immobilie. Im Kaufvertrag wird die Haftung dafür meist ausgeschlossen – außer bei Mängeln, die der Verkäufer kannte und verschwiegen hat.
Warum Offenlegen die sicherere Seite ist
Der übliche Gewährleistungsausschluss schützt vor unbekannten Mängeln. Er schützt nicht vor arglistigem Verschweigen und nicht vor Eigenschaften, die ausdrücklich zugesagt wurden. Wer den feuchten Keller kennt und nichts sagt, haftet trotz Ausschluss.
Deshalb ist die richtige Reihenfolge: bekannte Mängel benennen, in den Vertrag aufnehmen, Preis entsprechend verhandeln. Das kostet manchmal etwas – und es beendet die Sache mit dem Notartermin, statt sie zwei Jahre später wieder aufzumachen.
Verwandte Begriffe
Beschaffenheitsvereinbarung · Exposé · Beurkundung · Übergabeprotokoll
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.