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Verkehrswert
Verkehrswert – Der Preis, der am Stichtag am Markt zu erzielen wäre. Nicht zu verwechseln mit dem Beleihungswert.
Ein Wert gilt für einen Tag
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag zu erzielen wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Entscheidend ist das Wort Stichtag – ein Wert von vor zwei Jahren ist keine Auskunft über heute.
Er ist auch kein Angebotspreis. Was verlangt wird und was gezahlt wird, sind zwei verschiedene Zahlen.
Wir dürfen und wollen nicht zur Finanzierung beraten. Hier steht, was der Begriff bedeutet. Was er für Ihr Vorhaben bedeutet, sagt Ihnen Ihre Bank.
Verwandte Begriffe
Beleihungswert · Vergleichswertverfahren · Sachwertverfahren · Ertragswertverfahren
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.