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Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft – Mehrere Erben, denen der Nachlass gemeinsam gehört. Über das Haus entscheiden sie nur zusammen.
Warum das Haus liegen bleibt
In der Erbengemeinschaft gehört niemandem ein bestimmter Teil des Hauses – allen gehört alles gemeinsam. Verkauft werden kann deshalb nur einstimmig. Solange einer nicht will, passiert nichts, und in der Zwischenzeit laufen Kosten, Versicherung und Instandhaltung weiter.
Der Ausweg ist meistens eine Einigung über den Preis, seltener die Teilungsversteigerung – und die ist fast immer die teuerste Lösung für alle Beteiligten.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Teilungsversteigerung · Nachlass · Erbschein · Grundbuchberichtigung
Ausführlich erklärt
Im Heft „Das Haus in der Familie weitergeben“, kostenlos als PDF. Zu den Heften
Dazu passt bei uns
Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.