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Grundbuchberichtigung
Grundbuchberichtigung – Die Eintragung der Erben als neue Eigentümer. Beantragen die Erben sie binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie gebührenfrei.
Zwei Jahre, und es kostet nichts
Die Frist steht in der Kostenordnung und wird regelmäßig übersehen. Wer innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall die Umschreibung beantragt, zahlt dafür keine Gebühr – danach richtet sie sich nach dem Wert der Immobilie und kann vierstellig werden.
Verkaufen lässt sich eine geerbte Immobilie ohnehin nur, wenn die Erben eingetragen sind. Das früh zu erledigen kostet also nichts und spart später Zeit.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Erbschein · Nachlassgericht · Grundbuch · Erbengemeinschaft
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.