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Erhaltungsrücklage
Erhaltungsrücklage – Das Geld, das eine Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen zurücklegt. Bis zur Reform von 2020 hieß sie Instandhaltungsrücklage.
Die Zahl, nach der Käufer fragen sollten
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer – beim Verkauf geht sie mit der Wohnung über und wird nicht ausgezahlt. Ihr Stand steht in der Jahresabrechnung.
Eine gut gefüllte Rücklage ist ein Kaufargument: Sie bedeutet, dass die nächste Fassade oder das nächste Dach nicht über eine Sonderumlage bezahlt werden muss. Eine leere Rücklage bei einem Haus von 1975 ist umgekehrt ein Preisthema. Beides gehört offen ins Exposé.
Der alte Name Instandhaltungsrücklage steht noch in vielen Teilungserklärungen und Abrechnungen. Gemeint ist dasselbe.
Verwandte Begriffe
Sonderumlage · Hausgeld · Wirtschaftsplan · Miteigentumsanteil · Betriebskosten
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.