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Eigenbedarf
Eigenbedarf – Der Kündigungsgrund, mit dem ein Vermieter eine Wohnung für sich oder nahe Angehörige beansprucht.
Was daran oft unterschätzt wird
Eigenbedarf muss begründet werden: für wen, warum, und warum gerade diese Wohnung. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt bis zu neun Monate. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine besondere Härte bedeutet.
Für einen Verkauf heißt das: Eine vermietete Wohnung ist nicht „bald frei“. Wer sie als selbst beziehbar anbietet, verspricht etwas, das er nicht in der Hand hat. Beim Verkauf an einen neuen Eigentümer gilt außerdem: Kauf bricht nicht Miete.
Mietrecht ist Sache Ihrer Anwältin oder Ihres Mietervereins. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Kündigungsfrist · Betriebskosten · Mietspiegel · Verkehrswert
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.