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Kündigungsfrist
Kündigungsfrist – Die Zeit zwischen Kündigung und Auszug. Beim Wohnraum hängt sie davon ab, wie lange gemietet wurde.
Drei, sechs, neun Monate
Der Mieter kann immer mit drei Monaten kündigen. Der Vermieter braucht länger, je nachdem, wie lange das Mietverhältnis besteht: drei Monate bis fünf Jahre, sechs Monate bis acht Jahre, danach neun Monate. Gezählt wird ab dem dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten.
Das ist einer der Gründe, warum eine vermietete Immobilie sich anders verkauft als eine freie: Zwischen Entscheidung und leerem Haus liegt schnell ein Jahr.
Mietrecht ist Sache Ihrer Anwältin oder Ihres Mietervereins. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
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Eigenbedarf · Betriebskosten · Mietspiegel
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.