Makler wird man mit einer Erlaubnis.
Fachmakler wird man mit einer Prüfung.
Was ist ein Fachmakler?
Für die Zulassung als Immobilienmakler braucht es eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Verlangt werden dafür Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Eine fachliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Ein Fachmakler-Titel ist eine solche Prüfung – freiwillig, bei einer benannten Akademie, mit festgelegten Inhalten und einer Abschlussprüfung. Er wird für ein einzelnes Gebiet vergeben, nicht für den Beruf im Ganzen.
Der Begriff selbst ist nicht geschützt. Was ihn belastbar macht, ist deshalb nicht das Wort, sondern die Stelle dahinter: bei uns das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und die Sprengnetter Akademie. Beide Titel werden im vollen Wortlaut samt Zusatz geführt, so wie die Akademien es vorsehen.
Bei einem gewöhnlichen Verkauf – ein Eigentümer, ein sauberes Grundbuch, ein Haus ohne Besonderheiten – ändert eine Zusatzqualifikation wenig. Sie zeigt sich dort, wo es vom Normalfall abweicht.
Vier solche Fälle stehen auf dieser Seite, und zu jedem gehört ein Titel.
Wer erbt, verkauft selten allein
Ein Elternhaus geht selten an eine Person. Es geht an drei Geschwister, von denen eines in der Nähe wohnt, eines im Ausland lebt und eines nicht mehr mit den anderen spricht. Dazu kommt vielleicht ein Wohnrecht für die Witwe, ein Testament, das jemand anfechten will, oder ein Nachlass, in dem seit zwei Jahren niemand die Erbschaftsteuer erklärt hat.
Am Markt liegt es in diesen Fällen fast nie. Es liegt daran, dass nicht geklärt ist, wer unterschreiben darf.
Die Qualifikation deckt das ab: gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbengemeinschaft und Teilungsversteigerung, Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Nachlassverbindlichkeiten, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Genehmigungspflichten des Betreuungsgerichts sowie Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht. Vier Module über mehrere Monate, dazu ein Sondertermin zum Pflegerecht.
Diese Fragen werden geklärt, bevor vermarktet wird – nicht drei Monate später, wenn ein Käufer gefunden ist und der Notartermin platzt.
Ein Fall daraus kommt so oft vor, dass er eine eigene Seite hat: Wenn ein Eigentümer nicht mehr selbst entscheiden kann und das Haus verkauft werden muss, um den Heimplatz zu bezahlen, genügt der Betreuerausweis nicht. Verkauf bei Betreuung
Verkaufen und trotzdem wohnen bleiben
Es gibt mehrere Wege, eine Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben: Leibrente, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Verkauf mit Rückanmietung, Umkehrhypothek, Teilverkauf. Für Laien sehen sie einander ähnlich. Sie unterscheiden sich aber an der Stelle, an der es darauf ankommt – nämlich dann, wenn der Käufer insolvent wird oder die Immobilie versteigert wird.
Der Unterschied heißt dinglich oder schuldrechtlich. Ein im Grundbuch eingetragenes Recht überlebt eine Zwangsversteigerung, ein vertraglich vereinbartes nicht zwingend. Dazu kommt die Rangfolge im Grundbuch, die Bewertung von Wohnrecht und Nießbrauch über den Kapitalwertfaktor nach § 14 Bewertungsgesetz und die Frage, wer Instandhaltung und Versicherung trägt.
Sie erfahren vor der Entscheidung, welches Modell zu Ihrer Lebenssituation passt – und welches nicht.
Ausführlich steht das auf Alternativen zum Verkauf
Fachliche Tiefe
Wer sich worin auskennt, steht schwarz auf weiß
Fachmakler ist kein Titel, den man sich gibt. Dahinter stehen Prüfungen, Lehrgänge und Urkunden, und die können Sie nachlesen.
Die Qualifikationen im EinzelnenWas kostet die Sanierung, die noch aussteht?
Ein Haus von 1974, gepflegt, bewohnt, nichts offensichtlich kaputt. Der Eigentümer geht von dem Preis aus, den die Nachbarschaft zuletzt erzielt hat.
Dann kommt ein Kaufinteressent zur zweiten Besichtigung, und er bringt jemanden mit. Danach liegt eine Liste auf dem Tisch: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik – zusammen ein sechsstelliger Betrag, den er vom Preis abziehen möchte.
Wer diese Liste zum ersten Mal im eigenen Wohnzimmer sieht, ist in dem Gespräch der Schlechterinformierte. Deshalb entsteht sie bei uns vorher.
Die Qualifikation umfasst dreißig Weiterbildungsstunden mit Abschlussprüfung: Objektanalyse und Sanierungsstau, Bauteile von der Gründung bis zur Dachkonstruktion, typische Bauschäden, Bauphysik mit Wärmedurchgangskoeffizient, Schallschutz, Schimmel und Gefahrstoffen, Modernisierungskalkulation, Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, Förderprogramme.
Der Sanierungsstand wird vor der Vermarktung eingeordnet und beziffert, statt im Besichtigungstermin zum Argument der Gegenseite zu werden.
Wie viel zieht die Energieklasse vom Preis ab?
Seit dem Gebäudeenergiegesetz und den Förderprogrammen des Bundes ist die Energieeffizienz eines Hauses keine Nebenangabe mehr, sondern ein Preisfaktor. Wie groß er ist, wird regelmäßig falsch eingeschätzt – in beide Richtungen.
Der dreitägige Lehrgang behandelt genau diese Umrechnung: Bewertung des Sanierungsstands, Einordnung von Energiekennwerten, Auswirkungen auf Marktgängigkeit und erzielbaren Preis.
Der energetische Zustand wird weder beschönigt noch dramatisiert, sondern in einen Betrag übersetzt, der sich begründen lässt.
Was außerdem dahintersteht
Nicht jede Qualifikation heißt „Fachmakler“, und nicht jede muss es. Diese hier gehören zu denselben Fragen.
Eingetragene Energie-Effizienz-Expertin des Bundes – Ines van Genabith, Experten-Nummer EB783406, gelistet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Berechtigt dazu, Energieausweise auszustellen, individuelle Sanierungsfahrpläne zu erstellen und Fördermittel des Bundes zu beantragen. Die Eintragung ist öffentlich einsehbar, sie muss durch laufende Fortbildung gehalten werden, und sie kann entzogen werden. Energieausweis
Lizenzpartnerin für rechtssichere Wohnflächenermittlung nach Wohnflächenverordnung und DIN 277 – Ines van Genabith, mit Rezertifizierung alle zwei Jahre. Wohnflächenberechnung
Immobilienmaklerin (IHK) und Immobilienmakler (DIA) – die beiden Grundqualifikationen, für die es im Beruf keine Pflicht gibt. Sie stehen am Anfang, nicht am Rand.
Wer welchen Titel hat
Titel gehören einer Person, nicht einem Briefkopf. Deshalb steht hier, bei wem er liegt.
Wo Sie weiterlesen können
Passt Ihr Fall in eine dieser Zeilen? Dann sagen Sie es gleich im ersten Gespräch. Eine Erbengemeinschaft, ein Wohnrecht, ein Haus mit Sanierungsstau – das sind keine Hindernisse, sondern die Fälle, für die diese Qualifikationen gemacht sind.
Sagen Sie uns, was an Ihrem Fall nicht dem Normalfall entspricht.
Geschrieben von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026
