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Hausgeld

Hausgeld – Der monatliche Beitrag, den Eigentümer einer Wohnung an die Gemeinschaft zahlen – für Verwaltung, Instandhaltung und laufende Kosten.

Warum Käufer nach der Aufteilung fragen

Ein Teil des Hausgelds sind umlagefähige Betriebskosten, ein Teil ist Verwaltung, und ein Teil fließt in die Erhaltungsrücklage. Für einen Kaufinteressenten macht das einen großen Unterschied: Die Rücklage ist kein verlorenes Geld, sondern Vorsorge. Wer nur den Gesamtbetrag nennt, lässt seine Wohnung teurer aussehen, als sie ist.

Ins Exposé gehört deshalb das Hausgeld mit dem Rücklagenanteil – und dazu der Stand der Erhaltungsrücklage aus der letzten Jahresabrechnung.

Verwandte Begriffe

Wirtschaftsplan · Sonderumlage · Miteigentumsanteil · Teilungserklärung

Ausführlich erklärt

Im „Ratgeber für den privaten Immobilienverkauf“, kostenlos als PDF. Zu den Heften

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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

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