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Grundschuld
Grundschuld – Das Recht der Bank, sich aus der Immobilie zu bedienen, wenn nicht gezahlt wird. Anders als eine Hypothek bleibt sie bestehen, auch wenn das Darlehen getilgt ist, und lässt sich wiederverwenden.
Warum sie auch nach der letzten Rate stehen bleibt
Die Grundschuld ist vom Darlehen unabhängig. Ist getilgt, bleibt sie im Grundbuch stehen, bis sie ausdrücklich gelöscht wird – und das ist oft sinnvoll, weil sie sich für ein späteres Darlehen wiederverwenden lässt, ohne neue Notar- und Grundbuchkosten.
Beim Verkauf muss sie in der Regel weg. Dafür braucht der Notar die Löschungsbewilligung der Bank und, wenn es eine Briefgrundschuld ist, den Brief im Original.
Wir dürfen und wollen nicht zur Finanzierung beraten. Hier steht, was der Begriff bedeutet. Was er für Ihr Vorhaben bedeutet, sagt Ihnen Ihre Bank.
Verwandte Begriffe
Löschungsbewilligung · Grundschuldbrief · Zweckerklärung · Rang · Grundbuch
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.