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Wohnungsrecht
Wohnungsrecht – Das Recht, eine Wohnung oder ein Haus selbst zu bewohnen. Vermieten darf der Berechtigte nur, wenn es vereinbart ist.
Der Unterschied zum Nießbrauch – und was er kostet
Das Wohnungsrecht erlaubt das Selbstbewohnen, nicht das Vermieten; der Nießbrauch erlaubt beides. Beide stehen in Abteilung II des Grundbuchs und gehen einem Käufer vor. Ein eingetragenes Wohnungsrecht senkt den Wert erheblich, und viele Banken finanzieren eine so belastete Immobilie gar nicht.
Vor einem Verkauf wird deshalb meist über die Löschung gegen Ausgleich gesprochen. Ein Vermerk über die Löschungserleichterung erspart den Erben später den Erbschein für diesen einen Schritt.
Erbrecht und Steuern sind Sache Ihrer Notarin, Ihres Anwalts oder Ihrer Steuerberatung. Hier steht nur, was der Begriff bedeutet.
Verwandte Begriffe
Nießbrauch · Löschungserleichterung · Übergabevertrag · Rang · Grundbuch
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.