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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Die Bestätigung des Finanzamts, dass der Grunderwerbsteuer nichts entgegensteht. Ohne sie wird der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen.
Warum zwischen Notartermin und Eintragung Wochen liegen
Der Ablauf ist immer derselbe: Der Notar meldet den Kaufvertrag dem Finanzamt, das Finanzamt schickt den Steuerbescheid, der Käufer zahlt, das Finanzamt schickt die Bescheinigung an den Notar – und erst dann kann die Umschreibung im Grundbuch beantragt werden.
Zwischen Beurkundung und Eintragung liegen deshalb regelmäßig mehrere Wochen. Das ist normal und kein Zeichen dafür, dass etwas hakt.
Verwandte Begriffe
Grunderwerbsteuer · Grundbuch · Beurkundung · Auflassungsvormerkung · Fälligkeitsmitteilung
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Erklärt von Ines van Genabith, Immobilienmaklerin, Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) · Stand September 2026 · Eine Erklärung zur Orientierung, keine Rechtsberatung.